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Beteiligen Sie das Finanzamt an Ihren Zahnersatzkosten

Wussten Sie schon, dass Sie Ihren Eigenanteil an den Kosten für Zahnersatz eventuell steuerlich geltend machen können und somit Steuern sparen können?

Bestimmte Anwendungen bei Krankheit können sich steuerlich mindernd auswirken. Dazu gehört auch der Eigenanteil bei Zahnersatz.
Das regelt der § 33 des Einkommensteuergesetzes.

Bei der Erstellung der Einkommenssteuererklärung kann der Eigenanteil für die Zahnbehandlung als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Dabei können Sie u.U. Ihre Steuerlast verringern.

Anhand der folgende Tabelle könne Sie errechnen, ab welcher Summe Sie auch von dieser Regelung profitieren können:

 

 Beträge laut §33 EStG

Gesamtbetrag der Einkünfte (EUR)

bis 15.340

bis 51.130

über 51.130

Alleinstehende ( Grundtabelle) ohne Kinder

5%

6%

7%

Verheiratete (Splittingtabelle) ohne Kinder

4%

5%

6%

Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kinder

2%

3%

4%

Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kinder

1%

1%

2%

Dies ist keine rechts-oder steuerliche Beratung und die Angaben haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Wir empfehlen Ihnen bei diesem Thema, sich beim Steuerberater, Finanzamt oder Lohnsteuerverein beraten zu lassen.

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