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Für gute Zähne kräftig zuzahlen? Es geht auch anders!
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahnersatz in einfacher Ausführung einen Festbetrag, genannt Festzuschuss. Nach Angaben der Kassen entspricht dieser Zuschuss ungefähr 50% der anfallenden Kosten. Das stimmt leider nicht immer. Für manche günstige Leistungen (im unteren zweistelligem Bereich) entspricht der Zuschuss sogar bis 80 % der Gesamtkosten. In den meisten Fällen aber, und insbesondere für teuere Leistungen, ist der Zuschuss niedriger als die besagten 50% und das bei einer sog. Regelleistung (einfache Ausführung).
Wählen Sie als Patient sogar eine gleichartige oder andersartige (höherwertigere) Versorgung, dann entspricht der Festzuschuss i.d.R. nur noch 20 bis 30 % der Gesamtkosten.
Die Festzuschüsse werden wahrscheinlich in absehbarer Zeit konstant bleiben. Es ist allerdings zu erwarten, dass die zahntechnischen Leistungen und die Preise für zahntechnische Materialien in den kommenden Jahren steigen werden und das bei gleich bleibenden Zuschüssen.
Das bedeutet für Sie, dass der Zuschuss in einigen Jahren prozentual noch niedriger ausfallen wird als jetzt der Fall ist.
Sie können selbst vorsorgen
Aus diesen Gründen ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung schon sinnvoll, um eine Best-Versorgung zu sichern und Zuzahlungen in Zukunft deutlich zu verringern.
Die meisten Versicherungen bieten eine Erstattung von bis zu 80% der Gesamtkosten für Zahnersatz an. Das macht Sinn, da auch bei steigenden Kosten, die Erstattung prozentual mit den entstandenen Kosten steigt.
Welche Zusatzversicherung für Sie in Frage kommt, können Sie aus der Fachpresse (z.B. Finanztest) entnehmen, oder sich bei einem Versicherungsmakler informieren. Wir halten auch einige Informationen in unserer Praxis für Sie bereit.
Beachten Sie allerdings, dass viele Versicherungen versuchen, Komplett-Pakete (Heilpraktiker, Reiseversicherung etc.) zu verkaufen. Ob das für Sie sinnvoll ist, müssen Sie selbst entscheiden. Diese Pakete sind deutlich teurer als eine reine Zahnersatz - Zusatzversicherung.
Von manchen Zahnersatz - Zusatzversicherungen werden schon bei dem Vertragsabschluß fehlende Zähne von der Leistungspflicht ausgeschlossen, d.h. dass eine schon vorhandene Lücke nicht versichert wird. Andere Tarife verlangen hingegen einen Zuschlag für jeden fehlenden Zahn.
Noch ein wichtiger Punkt, welchen Sie beachten müssen: Die Zusatzversicherung leistet i.d.R. in den ersten 8 Monaten keine Erstattung. Ebenfalls sind i.d.R. in den ersten Jahren die Leistungen gestaffelt, so dass Sie den Anspruch auf die volle Erstattung erst nach einigen Jahren erwerben.
Witere Infos und Details über die Zahnzusatzversicherung erhalten Sie hier »»
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Bitte beachten Sie, dass wir nicht maklerisch tätig sind, und wir keine Versicherungen verkaufen oder vermitteln. Wir versuchen nur, unseren Patienten nach unseren Möglichkeiten unabhängig in zahnärztlichen Fragen zu helfen und sie zu beraten.
Die obigen Informationen richten sich nur an unseren Patienten.
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